Konkret soll laut "Verkehrsteueränderungsgesetz" der Förderzeitraum auf zehn Jahre verdoppelt werden. Die Steuerbefreiung soll für Fahrzeuge gewährt werden, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 erstmals zugelassen werden". Nach 2015 soll die Steuerbefreiung für reine E-Fahrzeuge für fünf Jahre fortgeführt werden - bei erstmaliger Zulassung vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2020.
Die Förderung soll nicht mehr nur auf reine Elektro-Pkw beschränkt, sondern auf andere reine E-Fahrzeuge erweitert werden. Vor allem bei Nutzfahrzeugen und Leichtfahrzeugen lägen erhebliche Potenziale für den Klimaschutz sowie nachhaltige Mobilität.
Die Bundesregierung will Deutschland zum Leitanbieter und Leitmarkt für Elektromobilität entwickeln. Bis zum Jahr 2020 sollen auf Deutschlands Straßen eine Million Elektro-Autos rollen, bis 2030 soll diese Zahl auf sechs Millionen Fahrzeuge steigen.